Tarif-Info 2016/2017

TARIFINFORMATION 2016/2017
für Auftraggeber der
Gebäudereinigungsunternehmen

Der am 30. Oktober 2015 abgeschlossene Mindestlohntarifvertrag für die gewerblich
Beschäftigten in der Gebäudereinigung, beinhaltet eine Tarifanpassung der
Lohngruppen ab dem 1. Januar 2016 mit einer Laufzeit bis 31. Dezember 2017.

Die lange Laufzeit gibt auch Ihnen als Kunde unserer Betriebe eine langfristige
Planungssicherheit.

Westliche Bundesländer:

Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein

Ab dem 1. Januar 2016 gelten folgende Stundenlöhne:

Lohngruppe 1                                9,80 €                     + 2,62 %

Lohngruppe 6                             12,98 €                    + 2,62 %

Ab dem 1. Januar 2017 gelten folgende Stundenlöhne:

Lohngruppe 1                              10,00 €                    + 2,04 %

Lohngruppe 6                             13,25 €                     + 2,04 %

 

Gemäß der verbindlichen Regelung im Rahmentarifvertrag gilt ausdrücklich der Lohn
der Arbeitsstelle, nicht der Lohn des Betriebssitzes.

Die Allgemeinverbindlichkeit des Mindestlohntarifvertrages 2016/2017 durch
Rechtsverordnung gemäß § 7 Arbeitnehmer-Entsendegesetz wird umgehend beantragt. Jedes Unternehmen, das gewerblich Reinigungsdienstleistungen anbietet, wird
dadurch verpflichtet, unabhängig von einer Mitgliedschaft im Tarifträgerverband und
unabhängig von seinem Sitz im In- oder Ausland, die allgemeinverbindlichen Mindest-
löhne zu zahlen.

Die Einhaltung der verbindlichen Löhne wird durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit
des Zolls geprüft. Ein Verstoß hat u.a. hohe Bußgelder zur Folge.

November 2015